Fachassistent/in Digitalisierung und IT-Prozesse
Der/die Fachassistent:in Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT, ist eine neue Fortbildung, die von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die ersten Prüfungen fanden im März 2022 statt.
In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistent:innen über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem/der Kanzleiinhaber:in zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter:innen Steuerberater:innen bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können. Diese speziell fortgebildeten Mitarbeiter:innen liefern der Kanzlei somit einen hohen Mehrwert.
In fachlicher Hinsicht sollen mit der FAIT-Prüfung Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung vermittelt, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) angewendet oder Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen) beurteilt und entwickelt werden. Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Die Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen haben daher einen besonderen Stellenwert.
Der FAIT richtet sich an Steuerfachangestellte, die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind hierbei von Vorteil. Auch Hochschulabsolvent:innen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können die Prüfung ablegen. Der FAIT ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistent:innen Lohn und Gehalt (FALG), Rechnungswesen und Controlling (FARC) bzw. Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem/der Steuerfachwirt:in (StFW), kombinierbar.
Die Prüfung zum FAIT gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Hierbei wird das Erlernte zur abgaben- und verfahrensrechtlichen Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse, zur Automatisierung, zu digitalen Arbeitsabläufen in der Kanzlei sowie im Mandatsverhältnis und der Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten abgefragt.
Die Prüfung wird für den Kammerbereich Bremen ab dem Jahr 2024 durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen abgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterkammer Niedersachsen.