Bestellung
Die Bestellung zum/zur Steuerberater/in erfolgt durch die Steuerberaterkammer. Zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbereich die künftige berufliche Niederlassung bzw. die regelmäßige Arbeitsstätte liegt.
Die Antragstellung kann über das Antragsportal der Steuerberaterkammern erfolgen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lichtbild
- Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung bzw. Bescheinigung über die Befreiung von der Steuerberaterprüfung.
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung oder
- Nachweis des Arbeitgebers, dass eine Mitversicherung über dessen Berufshaftpflichtversicherung besteht (das entsprechend Formular finden Sie unter den “zugehörigen Downloads”)
- Datenschutzerklärung
Nach Vorlage und Prüfung aller Unterlagen findet die Bestellung nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der Kammergeschäftsstelle statt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird jährlich eine Feier für alle Teilnehmer, die die Steuerberaterprüfung erfolgreich bestanden haben, durchgeführt. Die Einladung hierzu erhalten alle Teilnehmer schriftlich.
Gebühren
Die Gebühren für die Bestellung zum/zur Steuerberater/in betragen € 200,00. Die Gebühr ist mit Abgabe des Antrags auf Bestellung fällig und entsprechend an die Kammer zu zahlen. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Zugehörige Downloads
Bestellfeier
