Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft
Zulassung
Beglaubigungen
Mit Abgabe des Antrages wird die Zulassungsgebühr in Höhe von € 200,00 fällig.
Sämtliche Gebühren zur Steuerberaterprüfung entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.
Arbeitgeberbescheinigungen
AG-Bescheinigungen sind in beglaubigter Form einzureichen. Alternativ kann ein schriftlicher Hinweis in der AG-Bescheinigung erfolgen, dass diese im Original bei der Zulassung eingereicht wird.
Beglaubigungen können bei Notaren, Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen vorgenommen werden. Beglaubigungen von Kirchengemeinden werden nicht anerkannt.
Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
– Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20… (mit Nennung des Jahres)
Praktische Tätigkeit – Neuregelung ab dem 1. Januar 2020
Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit für Kandidaten mit erfolgreichem Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeitszeit für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter und Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre.
Zugehörige Downloads
Für die Antragstellung finden Sie nachstehend die entsprechenden Vordrucke.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern einzureichen. Hier ist zu beachten, dass sämtliche Nachweise zusätzlich in beglaubigter Form vorgelegt werden müssen. Das elektronische Hochladen ist nicht ausreichend!
Ausgenommen sind hiervon das Passbild sowie der Lebenslauf.
Sofern Sie einen elektronischen Antrag stellen, reichen Sie bitte zeitnah die Nachweise per Post ein.
Antragsportal Steuerberaterkammern
Zulassungsfrist: jährlich 30. April
Zulassungsgebühr: € 200,00