Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft
Zulassung
Arbeitgeber-Bescheinigungen sind im Original bzw. in beglaubigter Form einzureichen.
Beglaubigungen können bei Notaren, Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen vorgenommen werden. Beglaubigungen von Kirchengemeinden werden nicht anerkannt.
Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
– Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20… (mit Nennung des Jahres)
Praktische Tätigkeit – Neuregelung ab dem 1. Januar 2020
Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit für Kandidaten mit erfolgreichem Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeitszeit für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter und Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre.
Gebühren für die Steuerberaterprüfung
Die vollständige Übersicht zu den aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung. Diese finden Sie in der Rubrik “Wir über uns / Rechtliches / Gebührenordnung”.
Regionale Vorbereitungslehrgänge
Die Steuerakademie Bremen und das Bremer Steuer-Institut GmbH bieten in Koopereation die Lehrgangsdurchführung an. Informationen erhalten Sie über das Bremer Steuer-Institut
Überregionale Vorbereitungslehrgänge finden Sie im Netz.
Antragstellung
Die Antragstellung ist ab sofort nur noch
über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich:
Es ist ausreichend, wenn sämtliche Unterlagen in digitaler Form eingereicht werden.
Sie erhalten per Mail eine Bestätigung über den Eingang des Antrags. Sofern Unterlagen fehlen, fordern wir diese per schriftlich an.
Formulare; die einzureichen sind:
Zulassungsfrist: jährlich 30. April
Zulassungsgebühr: € 200,00
Die Zulassungsgebühr wird mit der Antragstellung fällig.