Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft
Zulassung
Beglaubigungen
Mit Abgabe des Antrages wird die Zulassungsgebühr in Höhe von € 200,00 fällig.
Sämtliche Gebühren zur Steuerberaterprüfung entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.
Arbeitgeberbescheinigungen
AG-Bescheinigungen sind in beglaubigter Form einzureichen. Alternativ kann ein schriftlicher Hinweis in der AG-Bescheinigung erfolgen, dass diese im Original bei der Zulassung eingereicht wird.
Beglaubigungen können bei Notaren, Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen vorgenommen werden. Beglaubigungen von Kirchengemeinden werden nicht anerkannt.
Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
– Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20… (mit Nennung des Jahres)
Praktische Tätigkeit – Neuregelung ab dem 1. Januar 2020
Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit für Kandidaten mit erfolgreichem Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeitszeit für Steuerfachwirte, geprüfte Bilanzbuchhalter und Finanzbeamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre.
Zugehörige Downloads
Zulassungsfrist: jährlich 30. April
Zulassungsgebühr: € 200,00