Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft

Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft

Zulassung

Arbeitgeber-Bescheinigungen sind im Original bzw. in beglaubigter Form einzureichen.

Beglaubigungen können bei Notaren, Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen vorgenommen werden. Beglaubigungen von Kirchengemeinden werden nicht anerkannt.

Bei der Vorlage von Arbeitgeberbescheinigungen achten Sie bitte darauf, dass diese folgendermaßen beschriftet sind:
– Arbeitgeberbescheinigung gemäß § 36 Abs. 3 StBerG      oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen    oder
– Arbeitgeberbescheinigung zur Zulassung auf die Steuerberaterprüfung 20… (mit Nennung des Jahres)

Praktische Tätigkeit – Neuregelung ab dem 1. Januar 2020

Ab dem 1. Januar 2021 verkürzt sich aufgrund einer gesetzlichen Änderung von § 36 Abs. 2 StBerG die Dauer der praktischen Tätigkeits­zeit für Kandidaten mit erfolg­reichem Abschluss einer kauf­männischen Ausbildung oder einer vergleichbaren Vorbildung von 10 auf 8 Jahre. Die erforderliche praktische Tätigkeits­zeit für Steuer­fach­wirte, geprüfte Bilanz­buch­halter und Finanz­beamte des gehobenen Dienstes bzw. vergleich­bare Angestellte verkürzt sich von 7 auf 6 Jahre.

Gebühren für die Steuerberaterprüfung
Die vollständige Übersicht zu den aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung. Diese finden Sie in der Rubrik “Wir über uns / Rechtliches / Gebührenordnung”.

Regionale Vorbereitungslehrgänge

Die Steuerakademie Bremen und das Bremer Steuer-Institut GmbH bieten in Koopereation die Lehrgangsdurchführung an. Informationen erhalten Sie über das Bremer Steuer-Institut

Überregionale Vorbereitungslehrgänge finden Sie im Netz.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ab sofort nur noch
über das bundesweite Antragsportal der Steuerberaterkammern möglich:

Link Antragsportal

Es ist ausreichend, wenn sämtliche Unterlagen in digitaler Form eingereicht werden.

Sie erhalten per Mail eine Bestätigung über den Eingang des Antrags. Sofern  Unterlagen fehlen, fordern wir diese per schriftlich an.

Formulare; die einzureichen sind:

Arbeitgeberbescheinigung

Zulassungsfrist: jährlich 30. April

Zulassungsgebühr: € 200,00
Die Zulassungsgebühr wird mit der Antragstellung fällig.

Merkblatt Zulassung

Befreiung von der Prüfung

Verbindliche Auskunft

Berufsinfotag Karriere #Steuerberatung 

- Informier Dich!

Lust auf Steuerberatung? Na, klar!

Die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen und der Steuerberaterverband im Land Bremen e.V. laden wieder alle interessierten Schüler und Studenten der „Generation Z“ zu einem Berufsinfotag ein.

Unter dem Motto „Karriere # Steuerberatung – Informier Dich“ erhaltet Ihr einen umfassenden Einblick in den Berufsalltag von Steuerberatern sowie Anregungen für Euern persönlichen Karrierestart. Neben Zuhören ist an diesem Abend aktives Mitmachen durchaus erwünscht – erst bei der Podiumsdiskussion und später beim Speed-Dating.

PROGRAMM

16 Uhr Beginn der Veranstaltung

16 – 16.45 Uhr Begrüßung & Vortrag
(Ulrike Janzen zum Thema „Generation Z“)

17 – 17.45 Uhr Podiumsdiskussion

Im Anschluss Beginn Speed-Dating, offene Gespräche bei Getränken und Fingerfood

20 Uhr Ende der Veranstaltung

Moderation: Andreas Schnur (Radio Bremen 1-Moderator)

– Download Einladungskarte –

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