Syndikus-Steuerberater
Das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz ist am 12. April 2008 in Kraft treten.
Sofern Sie Interesse an einer Bestellung haben, senden Sie uns bitte die nachfolgenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben zurück:
- Antrag auf Bestellung online ausfüllbar
Der Antrag ist nur auszufüllen, wenn es sich um eine Neu- bzw. Wiederbestellung handelt.
Bereits bestellte Steuerberater/innen müssen die unter Nummer 2 – 6 genannten Unterlagen einreichen: - Erklärung zur Aufnahme einer Syndikus-Tätigkeit
- Arbeitgeberbescheinigung
- Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages
- Hinweise für Arbeitgeber, die einen Syndikus-Steuerberater beschäftigen – zur Vorlage beim AG –
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- Sämtliche Anträge / Erklärungen sowie Informationen zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und häufig gestellte Fragen finden Sie unter den “zugehörigen Downloads” auf dieser Seite.
Sollten Sie weitere Fragen zum Syndikus-Steuerberater haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Kammergeschäftsstelle