Steuerfachwirt/in
Da es auf dem Gebiet des Steuerrechts ständig Neuerungen gibt, ist die berufliche Fortbildung für Steuerfachangestellte unerlässlich. Das Anforderungsniveau der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt liegt deutlich über dem der Steuerfachangestellten. Neben dem Leistungsnachweis eröffnet die erfolgreiche Ablegung der Fortbildungsprüfung den Teilnehmern insbesondere die Möglichkeit, verantwortungsvolle Aufgaben zu übernehmen und den Praxisinhaber zu entlasten. Die erfolgreiche Steuerfachwirt-Prüfung ist für viele außerdem eine gute Vorbereitung für die Steuerberaterprüfung.
Seit dem 1. August 2025 ist der Abschluss “Steuerfachwirt/in” offiziell auf dem Nivea 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingestuft und in die Liste der zugeordneten Qualifikationen aufgenommen
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Steuerfachwirtprüfung sind in der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in geregelt.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als “Steuerfachangestellte/r” abgelegt hat und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht (30.11.), eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nachweisen kann.
Für Mitarbeiter in den Steuerberaterpraxen mit anderer beruflicher Vorbildung bestehen gemäß § 2 Abs. 2 und 3 der Rechtsvorschrift gesonderte Zulassungsvoraussetzungen.
Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung 2027 / 2028 erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern. Die Prüfung besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung einschließlich eines kurzen Fachvortrags. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember, die mündliche zu Beginn des darauf folgenden Jahres statt.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I: Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
- Steuerrecht II: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- Rechnungswesen: Buchführung und Rechnungslegung
- Betriebswirtschaft: Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
Prüfungsanrechnung
Es gibt die Möglichkeit einer Anrechnung der Fortbildung zum/zur “Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling” (FARC) auf die Klausur Betriebswirtschaftslehre, weitere Anrechnungen gibt es derzeit nicht.
Prüfungskosten:
Zulassungsgebühr: 175,00 EUR
Zulassungsgebühr
(für Wiederholer): 100,00 EUR
Prüfungsgebühr: 300,00 EUR
Zugehörige Downloads
Musterklausur BWL
Lösung zur Musterklausur BWL
zum StBK-Antragsportal: link
Regionale Vorbereitungslehrgänge/Fortbildungen: Bremer Steuer-Institut GmbH
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