Mündliche Prüfung
Bewerber, die zum mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung zugelassen sind, werden spätestens zwei Wochen vorher geladen. Einzelheiten können § 26 DVStB entnommen werden.
Die mündliche Steuerberaterprüfung besteht aus einem
Einzelvortrag über einen Gegenstand der Prüfungsgebiete des schriftlichen Prüfungsteils
– vor Beginn erhält jeder Teilnehmer drei Prüfungsthemen zur Auswahl
– Vorbereitungszeit 30 Minuten und dann
– Einzelvortrag vor dem gesamten Prüfungsausschuss;
– Dauer: maximal 10 Minuten
– erlaubte Hilfsmittel: alle Hilfsmittel, die für den schriftlichen Prüfungsteil erlaubt sind.
sowie einer
Gruppenprüfung
– Gruppenprüfung bestehend aus sechs Prüfungsabschnitten vor dem gesamten Prüfungsausschuss
Die mündliche Prüfung gilt als nicht abgelegt, wenn ein Teilnehmer aus einem von ihm nicht zu vertretenen Grund an der Ablegung der Prüfung verhindert ist. Die mündliche Prüfung kann in diesem Fall nachgeholt werden. Eine Erkrankung ist durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen. Wird die mündliche Prüfung ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bewertung
Der Prüfungsausschuss bewertet den Vortrag sowie jeden Prüfungsabschnitt gesondert. Es wird eine Gesamtnote gebildet, die sich aus der Summe der einzelnen Noten, geteilt durch deren Zahl, errechnet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote die Zahl 4,15 nicht übersteigt.