Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling
Der/die Fachassistent/-in Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist eine neue Qualifikation im Bereich des Steuerwesens, die ab 2019 von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Steuerberatungskanzleien durch eine Fortbildungsprüfung bei den Steuerberaterkammern erlangt werden kann. Bereits seit 2015 können Interessierte auch die Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn & Gehalt (FALG) ablegen. Insgesamt erweitert der FARC das bestehende Fortbildungsangebot der Steuerberatungskanzleien für ihre Mitarbeiter/-innen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt des FARC liegt auf dem externen und internen Rechnungswesen. Dazu zählen insbesondere Buchführung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung und-analyse sowie die integrierte Unternehmensplanung.
Vor allem durch die zunehmende Digitalisierung in den vergangenen Jahren sind die Mandanten von Steuerberatern in einem größeren Umfang als bisher an betriebswirtschaftlicher Beratung interessiert. So benötigen Mandanten beispielsweise Beratungen bei Auswertungen und Empfehlungen für die laufende Unternehmensführung.
Der Steuerberater ist dabei auf Mitarbeiter/-innen angewiesen, die sich auf dieses betriebswirtschaftliche Fachgebiet spezialisiert haben, über grundlegende Kenntnisse im Controlling sowie der Jahresabschlussanalyse verfügen und Beratungsvorgänge qualifiziert vor- und nachbereiten können. Für Mitarbeiter/-innen bedeutet die Fortbildung zum FARC eine attraktive Aufstiegschance.
Die Prüfung wird für den Kammerbereich Bremen durch die Steuerberaterkammer Hamburg abgenommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Steuerberaterberaterkammer Hamburg. Flyer_FARC
Zum Antragsportal der Steuerberaterkammern: link