Nach einem Jahr Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt.
Diese Qualifikation ist keine Aufstiegsqualifikation wie der Steuerfachwirt, da der Bereich hierfür zu eng begrenzt ist. Die angestrebte Fortbildung stellt eine zusätzliche Spezialisierung dar, die mit der entsprechenden Fortbildungsprüfung beendet wird.
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den Gebieten gem. § 13 Abs. 1 der Prüfungsordnung zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Zeitstunden.
Die Fortbildungsprüfung wird einmal jährlich durchgeführt und hat am 14. Oktober 2015 erstmals stattgefunden.