Fachassistent/in Lohn und Gehalt
Im gesamten Bereich der Fortbildungsprüfungen gab es eine Reihe von Veränderungen durch neue Vorgaben bezüglich der Anforderungen an Fortbildungsprüfungsordnungen durch den HA-BIBB (Haupftausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung).
Eine wesentliche Änderung hier ist, dass Sie sich nach zwei Jahren (neu ab dem 31.12.2023) Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen können, der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt.
Diese Qualifikation ist keine Aufstiegsqualifikation wie der Steuerfachwirt, da der Bereich hierfür zu eng begrenzt ist. Die angestrebte Fortbildung stellt eine zusätzliche Spezialisierung dar, die mit der entsprechenden Fortbildungsprüfung beendet wird.
Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsfächern, einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und prüfungsgebietsübergreifender Aufgabenstellung aus den Gebieten gem. § 13 Abs. 1 der Prüfungsordnung zu fertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Zeitstunden.
Die Fortbildungsprüfung wird einmal jährlich durchgeführt und hat am 14. Oktober 2015 erstmals stattgefunden.
Zugehörige Downloads
Termine
Prüfungskosten
Zulassungsgebühr = 150,00 Euro
Zulassungsgebühr für Wiederholer = 100,00 Euro
Prüfungsgebühr = 250,00 Euro
Die Prüfungen (schriftliche und mündliche) werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, KdöR, Am Wall 192, 28195 Bremen, abgenommen.