Aufgaben
Wer wir sind
Unsere Mitglieder sind
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die ihre berufliche Niederlassung im Lande Bremen haben.
- Berufsausübungsgesellschaften, die ihren Sitz im Lande Bremen haben.
Berufsausübungsgesellschaften können in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Offenen Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Partnerschaftsgesellschaft gegründet werden. Sie muss von einem Steuerberater verantwortlich geführt werden. Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen ist sie nur durch Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer befugt. Eine Unterform der Berufsausübungsgesellschaften ist die Steuerberatungsgesellschaft, die den Titel Steuerberatungsgesellschaft im Namen führen darf.
Für den Steuerberater
Wir beraten Sie in (fast) allen Lebenslagen, denn Sie finanzieren mit Ihrem Beitrag unser vielfältiges Beratungsangebot. Sie können sich z. B. in Fragen der Berufsordnung, Gebührenfragen, Fragen zu Steuerberatungsverträgen, Nachfolgeregelungen in Ihrer eigenen Praxis und allem, was damit zusammenhängt an uns wenden. Auch bei Fragen zur Ausbildung der Steuerfachangestellten und der Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/-in sind wir für Sie da.
Wenn Sie Auseinandersetzungen mit Ihren Mandanten haben, so beantragen Sie bei uns die Vermittlung. Das spart Zeit, Geld und Nerven!
Für den Mandanten
Wenn Sie Fragen zum Aufgabenfeld des Steuerberaters haben oder mit der Gebührenabrechnung nicht zurecht kommen, wenden Sie sich an uns. Benötigen Sie unsere Vermittlung bei einer Auseinandersetzung mit Ihrem Steuerberater, nehmen Sie unsere Hilfe in Anspruch.
Desweiteren bieten wir einmal monatlich eine öffentliche Beratung durch die Geschäftsführerin in der Kammergeschäftsstelle, Am Wall 192, Bremen, an.
Die Termine enrfragen Sie bitte in der Kammergeschäftsstelle.
Für die Mitarbeiter
Interessieren Sie sich für den Beruf des/der Steuerfachangestellten? Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten, diesen interessanten Beruf zu ergreifen. Rufen Sie uns an.
Wenn Sie schon Steuerfachangestellte/r sind, erfahren Sie bei uns alles über die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in sowie zum Fachassistent/in Lohn und Gehalt.
Vielleicht kommt auch für Sie eine Begabtenförderung in Betracht? Die Voraussetzungen können Sie ebenfalls bei uns erfragen.