Einheitlicher Ansprechpartner
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Berufsregister
Im Berufsregister sind alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften des Landes Bremen erfasst. Die Hanseatische Steuerberaterkammer führt gemäß § 45 Absatz 1 DVStB dieses Verzeichnis. Das Register ist nicht öffentlich; die Einsicht ist nur bei berechtigtem Interesse gemäß § 45 Absatz 3 DVStB gestattet.
Verfahren
Wer eine Auskunft zu einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft haben möchte, muss dies schriftlich bei der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen beantragen und sein berechtigtes Interesse darlegen. Der Bescheid darüber, ob das berechtigte Interesse ausreicht, erfolgt schriftlich.
Dann ist die Einsichtnahme in das Berufsregisterblatt bzw. die Daten des Berufsregisters möglich.