Bundesweites Steuerberaterverzeichnis
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl. I. Seite 1679) sieht die Einführung eines bundesweiten Steuerberaterverzeichnisses vor. Das Gesamtverzeichnis, das von der Bundessteuerberaterkammer elektronisch geführt wird, enthält alle in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.
In das Verzeichnis werden aus dem von der Steuerberaterkammer geführten Berufsregister folgende Daten aufgenommen:
Steuerberater / Steuerbevollmächtigte: Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Zeitpunkt der Bestellung, Berufliche Niederlassung mit E-Mail-Adresse, bestehende Berufs- und Vertretungsverbote und – sofern ein Vertreter bestellt ist – die Vertreterbestellung unter Angabe von Vor- und Nachname des Vertreters, Name und Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer.
Steuerberatungsgesellschaften: Name, Rechtsform der Gesellschaft, Zeitpunkt der Anerkennung, Berufliche Niederlassung mit E-Mail-Adresse, Vor- und Nachnamen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner, Name und Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer.
Die Daten werden per automatischem Datentransfer werktäglich vom Berufsregister in das Steuerberaterverzeichnis übertragen, so dass das Gesamtverzeichnis stets aktuell ist.
Hinweise für Mitglieder der Steuerberaterkammer Bremen:
Sämtliche Änderungen an den Eintragungen teilen Sie der Kammer bitte schriftlich mit.
Bundesweiter StB-Suchdienst
Auf dieser Seite finden Sie die Verlinkung zum Bundesweiten Steuerberater-Suchservice.
Die Bundessteuerberaterkammer, KdöR, Berlin ist der Auftraggeber für den Suchservice. Dieser wird in Kooperation mit den Regionalkammern bestückt. Wir wünschen Ihnen Erfolg bei Ihrer Suche.
Kammermitglieder, die Interesse haben, persönlich bzw. mit Ihrer Kanzlei im Suchservice zu erscheinen, reichen bitte die nachstehenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle der Kammer ein. Nach Prüfung der Mitgliedschaft nehmen wir eine Eintragung im Suchservice vor.
Verzeichnis der zur Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen
(§ 3b StBerG)
Das Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer gibt eine Übersicht der Dienstleister aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die nach § 3a StBerG in Deutschland zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. In dem Verzeichnis sind die ausländischen Dienstleister gelistet, die aufgrund einer Meldung nach § 3a Abs. 2 StBerG im Berufsregister der zuständigen Steuerberaterkammer vorübergehend eingetragen sind.