Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024
Rundschreiben vom 15.03.2024 incl. Pressemitteilung und Gemeinsame Verständigung von Bund, Ländern und Prüfenden Dritten BStBK_RS094_2024_Erleichterungen_Corona_Schlussabrechnungen